- putativ
- pu|ta|tiv 〈Adj.〉 vermeintlich, irrtümlich aber für gültig gehalten [<lat. putativus „vermeintlich“; zu putare „vermuten, meinen“]
* * *
pu|ta|tiv <Adj.> [spätlat. putativus, zu lat. putare = glauben] (Rechtsspr.):auf einem Rechtsirrtum beruhend; vermeintlich:der Polizist hat in -er Notwehr geschossen.* * *
putativ[spätlateinisch, zu lateinisch putare »glauben«], Recht: vermeintlich, auf einem Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes beruhend. P.-Notwehr liegt vor, wenn der Handelnde die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr irrtümlich für gegeben hält. Analoges gilt für den P.-Notstand. - P.-Ehe ist eine aufgrund der §§ 17-21 Ehegesetz nichtige Ehe, bei der aber zumindest der eine Teil das Ehehindernis nicht gekannt hat; sie spielt auch im kirchlichen Eherecht eine Rolle. Über P.-Delikte Wahndelikte.* * *
pu|ta|tiv <Adj.> [spätlat. putativus, zu lat. putare = glauben] (Rechtsspr.): auf einem Rechtsirrtum beruhend; vermeintlich: der Polizist hat in -er Notwehr geschossen.
Universal-Lexikon. 2012.